„Gläserner“ Messebesucher erwünscht

Strukturelle Diskriminierung bei topsoft verankert in AGB’s ?

Von einem Softwarelieferanten wird ein Gratisticket zu einer IT-Messe offeriert! Nachdem die eigenen Daten für die Bestellung des Tickets aufwändig eingegeben wurden, darf man zu guter Letzt den AGB’s zustimmen. Doch bei einem genauen hinschauen in dieselben konnte ich nicht anders als zum Entschluss kommen, auf dieses Angebot zu verzichten. Die AGB’s sind für mich so nicht akzeptabel. Die Details:

Am 22.07.15 erhielt ich per Mal von meinem DMS-Softwarelieferanten ein Mail mit folgendem Inhalt

 

„…erstmalig nimmt die ecoDMS GmbH an der größten Schweizer IT Messe „Topsoft 2015 Messe für Business Software“ teil. Die Messe findet am 25. und 26. August 2015 in der Messe Zürich statt und wir werden dort im DMS Park mit einem Messestand vertreten sein. \r\nWir freuen uns sehr, Sie dort begrüßen zu dürfen. Nutzen Sie die Gelegenheit auf einen interessanten Messebesuch in Zürich. Hierzu laden wir Sie herzlich ein!\r\nGerne senden wir Ihnen bei Bedarf eine kostenlose Tageskarte zu. Bitte senden Sie uns bei Interesse eine Mail an info@ecodms.de mit dem Betreff „ecoDMS Topsoft“. …“

Das Angebot der kostenlosen Tageskarte für die Messe wollte ich darauf hin nutzen. Nach meiner Interessensbekundung bei ecoDMS sendete diese mir eine Email mit einem Link, bei dem ich die Tageskarte online beziehen könne. Das wollte, respektive habe ich dann getan bis zu dem Punkt, wo die Einforderung meiner persönlichen Daten nach meiner Auffassung einen Schritt zu weit ging. In der Folge habe ich die AGB’s der topsoft studiert. Nachfolgend auszugsweise dargestellt:

„…2.1 Einsicht in Personendaten
Der Ticketkäufer anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass der Ticketingpartner Ticketino
AG und allfällige weitere Lieferanten im Zusammenhang mit Bereitstellung und Unterhalt der Website und der Erbringung von Dienstleistungen Kenntnis von Personendaten erhalten können.
.2 Nutzung von Personendaten
Mit der Angabe von Personendaten erklärt sich der Ticketkäufer damit einverstanden, dass die Veranstalter Personendaten sammeln, aufbewahren, sie anderen Unternehmen zugänglich machen, weitergeben, veröffentlichen und für Marketingzwecke nutzen können.…“

Zu diesem abverlangten Einverständnis wollte ich nicht Ja sagen! Nach Rücksprache mit ecoDMS bleibt also tatsächlich, wie im Artikel 2.3 der AGBs der topsoft beschrieben

„… 2.3 Kauf von Tickets ohne Angaben von Personendaten\r\n Personen, die der Nutzung Ihrer Personendaten gem. Abschnitt 2.2 nicht zustimmen, können an der Tageskasse neutrale Tickets zum regulären Preis beziehen. Bitte informieren Sie das Kassenpersonal vor Ort, dass Sie keine Personendaten bekannt geben möchten. …“

nur den Weg über das Kassenpersonal mit dem speziellen Hinweis übrig! Als Folge kann ich also von dem gut gemeinten Angebot der ecoDMS nicht profitieren. Im Nachgang wollte ich von ecoDMS noch wissen, ob die von ihnen vermittelten Eintritte für sie eine Kostenfolge hat oder ob quasi die Preisgabe der Kundendaten dafür zu berappen sei. Vorbildlich antworte ecoDMS mir auf diese Frage – Zitat:

„… auch wir gehen mit unseren Informationen und Daten sensibel um. Daher können wir Ihnen diese Frage nicht beantworten. Bitte haben Sie dafür Verständnis  …“

ecoDMS lebt eine gute Philosophie bezüglich der Handhabung sensibler Daten. Wünschenswert wäre gewesen, dass ecoDMS bereits in den Vorinformationen auf die Bedingungen von topsoft aufmerksam gemacht hätte , somit hätte ich mir die Dateneingaben zum Bestellen des Tickets ersparen können.

Entscheiden Sie selbst, ob da nicht von struktureller Diskriminierung gesprochen werden muss.